Bordellbesuche ohne Einschränkungen wieder möglich
Ab dem 18.06.2021 erlaubte der Berliner Senat die bezahlte Sexarbeit wieder. Mit Hygienekonzept dürfen Berliner Prostitutionsstätten öffnen und erotische Massagen anbieten. Geschlechtsverkehr ist nicht erlaubt. Dies gilt bis einschließlich 30.06.2021.
update 23.11.2021:
Auf Grund des § 2 Satz 1 und 2 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes vom 1. Februar 2021 (GVBl. S. 102) und § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist, sowie § 11 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) verordnet der Senat weitere Maßnahmen zur notwendigen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19 durch Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen.
update 05.02.2022: Ab sofort entfällt die Erfassung der Besucherdaten. Dadurch sind anonyme Besuche im Bordell wieder möglich.
update 01.04.2022: Die Corona-Verordnungen wurden geändert. Ab heute gibt es bei der Sexarbeit in Berlin keine Corona-Einschränkungen mehr. Der Betrieb von Bordellen in Berlin ist wieder erlaubt. Allgemeine Hygienemaßnahmen werden weiterhin empfohlen.